Unternehmer können in unterschiedlichen Rechtsformen agieren – einzeln Gewerbetreibend oder als Freiberufler, aber auch zusammengeschlossen zur Personengesellschaft wie GbR, OHG, KG, GmbH & Co KG bzw. Kapitalgesellschaft GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt).
Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen. Nachfolgend erläutern wir eine kleine Auswahl unseres Serviceangebotes.
Buchhaltung
Eine geordnete Finanzbuchhaltung mit regelmäßigen aussagekräftigen Auswertungen sollte die jeweilige geschäftliche Tätigkeit widerspiegeln. Hierbei unterstützen wir Sie, entweder von der kompletten Anfertigung bis hin zur Übernahme von individuell zu vereinbarenden Kontrollfunktionen Ihrer selbstgefertigten Buchhaltung.
Digitaler Datenaustausch
Digitaler Datenaustausch kann vereinbart werden, insbesondere bei e-commerce ist eine unkomplizierte Verarbeitung von erheblichen Datenmengen möglich.
Umsatzsteuerliche Verpflichtungen
Die laufenden umsatzsteuerlichen Verpflichtungen werden mit abgedeckt, entsprechende Befreiungsvorschriften berücksichtigt.
Gewinnermittlung
Die jährlich anzufertigenden Gewinnermittlungen bzw. Jahresabschlüsse nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften nebst Jahressteuererklärungen werden von uns vorbereitet und mit Ihnen vorab auf Steueroptimierung besprochen.
Lohnabrechnung
Beschäftigen Sie Mitarbeiter, übernehmen wir für Sie die komplette Lohn- und Baulohnabrechnung mit Übertragung an die jeweiligen Behörden und Ämter. Fristgerecht werden Sie über alle zu leistenden Zahlungen informiert. Wahlweise erhalten Sie kuvertierte Lohnabrechnungen oder wir übermitteln sie elektronisch.
Bei der Baulohnabrechnung werden entsprechend Ihrer Vorgaben die Stunden erfasst und laufend geführt. Sämtliche Meldungen wie z.B. Winterausfallgeld, Kurzarbeitergeld, Lohnausgleich, etc. gehören selbstverständlich mit zu unserem Leistungsspektrum.
Lohn- und Sozialversicherungsprüfungen werden nach vorheriger Absprache bei uns durchgeführt.
Unterjährige Stammdatenübernahme von anderen Lohnprogrammen sowie Lohnkontenübernahme der bisherigen Gehälter/Löhne sind nach vorheriger Absprache möglich.