In aller Regel sind Arbeitnehmer, Beamte und Rentner verpflichtet, Steuererklärungen einzureichen. Auch private Vermieter sind davon betroffen.
Oft ist die Abgabe einer Steuererklärung bei Kapitaleinkünften sinnvoll, wenn durch einen günstigeren persönlichen Steuersatz eine Rückerstattung ermöglicht wird. Ob dies tatsächlich auch in Ihrem Einzelfall zutrifft, können wir bereits vorab prüfen.
Ihre Steuererklärung
Die Anfertigung und elektronische Übertragung der Steuererklärung an die Finanzverwaltung wird durch uns übernommen. Es ist möglich, dass der Steuerbescheid direkt an uns zur Prüfung übermittelt wird. Anschließend leiten wir den Bescheid umgehend an Sie weiter, im Falle von Abweichungen zur Erklärung wird zusammen mit Ihnen erwogen, ob Rechtsmittel zweckmäßig ist. Fristen werden dann durch uns überwacht. Etwaige Steuererstattungen erhalten Sie allerdings immer sofort direkt vom Finanzamt.
Planungsrechnungen
Gerne stehen wir Ihnen auch für Planungsrechnungen zur Verfügung. Das erleichtert Ihnen z.B. Gehaltsverhandlungen, Abfindungsplanungen, oder den Übergang zur Rente, sowie Vermietern Investitionsentscheidungen.
Fotovoltaikanlagen
Fotovoltaikanlagen sowie Blockheizkraftwerke bergen steuerliche Besonderheiten, vereinbaren Sie einfach dazu mit uns einen gesonderten Termin.
Haushaltscheck
Wollen Sie eine sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfe beschäftigen, ist das Haushaltsscheckverfahren anzuwenden. Wir übernehmen die An- und Abmeldung, etwaige Änderungsmeldungen und leiten die entsprechenden laufenden Abrechnungsformalitäten gegenüber den Sozialversicherungsträgern bzw. dem Finanzamt in die Wege.